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Startseite Elterngeld

Elterngeld und Mehrlinge: Besondere Regelungen bei Geschwisterkindern

Johannes Uerding von Johannes Uerding
17.07.2023
in Elterngeld, Finanzielle Förderungen
Lesezeit: 2 min
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Studio portrait of children on a light background: full body shot of three children in bright clothes, two girls and one boy. Triplets, brother and sisters. hugging on camera. Family ties, friendship
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Elterngeld für Geschwisterkinder: Besondere Regelungen

Beim Elterngeld handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt eines Kindes eine Auszeit vom Beruf nehmen möchten. Es soll ihnen ermöglichen, sich in den ersten Lebensmonaten intensiv um ihr neugeborenes Kind zu kümmern. Doch wie sieht es aus, wenn bereits Geschwisterkinder vorhanden sind? Gibt es hier besondere Regelungen?

Ja, tatsächlich existieren spezielle Regelungen für Eltern, die bereits andere Kinder haben. Wenn ein Geschwisterkind unter drei Jahren alt ist, haben Eltern Anspruch auf einen sogenannten Geschwisterbonus beim Elterngeld. Dies bedeutet, dass der monatliche Elterngeldbetrag um einen bestimmten Prozentsatz erhöht wird. Der genaue Prozentsatz variiert je nach Bundesland, liegt jedoch in der Regel zwischen 10% und 30%.

Mehrlinge und Elterngeld: Was gilt für Zwillinge und Drillinge?

Für Eltern von Mehrlingen gelten spezielle Regelungen beim Elterngeld. Bei Zwillingen oder Drillingen wird der Elterngeldbetrag erhöht. Für das zweite Kind gibt es einen Geschwisterbonus in Höhe von 300 Euro. Bei Drillingen erhöht sich der Elterngeldbetrag sogar um insgesamt 600 Euro. Diese zusätzlichen Beträge werden für jedes Kind während des Bezugszeitraums des Elterngeldes gezahlt.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Geschwisterbonus für Mehrlinge nicht automatisch gewährt wird. Eltern müssen den Mehrlingszuschlag gesondert beantragen. Hierfür benötigen sie eine Bescheinigung über die Geburt der Mehrlinge, die sie bei ihrer Elterngeldstelle einreichen müssen. Es empfiehlt sich, diesen Antrag so früh wie möglich zu stellen, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.

Elterngeld für Geschwister: Ausnahmen und Sonderfälle erklärt

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass für Geschwisterkinder keine Elterngeldzahlungen geleistet werden. Eine solche Ausnahme tritt beispielsweise ein, wenn das Geschwisterkind älter als drei Jahre ist. In diesem Fall steht den Eltern kein Geschwisterbonus zu. Ebenso haben Eltern keinen Anspruch auf den Bonus, wenn das Geschwisterkind bereits eine eigene Erwerbstätigkeit ausübt oder Arbeitslosengeld II bezieht.

Des Weiteren gibt es Sonderfälle, in denen der Geschwisterbonus nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt wird. Dies ist der Fall, wenn das Geschwisterkind während des Bezugszeitraums des Elterngeldes das dritte Lebensjahr vollendet. Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Geschwisterbonus. Eltern sollten sich daher frühzeitig über die genauen Regelungen informieren, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Insgesamt bietet das Elterngeld für Geschwisterkinder besondere Regelungen und Ausnahmen. Der Geschwisterbonus ermöglicht es Eltern, auch bei bereits vorhandenen Kindern finanziell unterstützt zu werden. Bei Mehrlingen gibt es zusätzlich einen Mehrlingszuschlag, der den Elterngeldbetrag erhöht. Es ist wichtig, sich über die genauen Voraussetzungen und Antragsverfahren zu informieren, um von diesen Unterstützungsleistungen profitieren zu können.

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Johannes Uerding

Hallo, ich bin Johannes Uerding und ich schreibe für unseren Familienblog. Als Wirtschaftswissenschaftler und Familienvater liegt mir das Thema Geld sehr am Herzen. Ich möchte Eltern dabei unterstützen, ihre finanzielle Zukunft zu planen und ihren Kindern ein solides Verständnis für Geld zu vermitteln. Mit meinen Artikeln beleuchte ich verschiedene Aspekte wie Budgetierung, Sparstrategien und kluges Investieren. Ich glaube daran, dass eine solide finanzielle Basis Familien ermöglicht, ihre Träume zu verwirklichen und eine sorgenfreie Zukunft zu gestalten.

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