Was ist Unterhaltsvorschuss im Ausland?
Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die Alleinerziehenden gewährt wird, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unzureichenden Unterhalt für das Kind zahlt. Diese Unterstützung soll sicherstellen, dass das Kind dennoch den notwendigen finanziellen Rückhalt erhält. Auch im Ausland können berechtigte Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen, um ihre finanzielle Belastung zu verringern.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss als Expat
Expats, die im Ausland leben und ihre Kinder alleine erziehen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Damit der Anspruch besteht, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Zum einen muss der andere Elternteil zahlungsunfähig oder nicht auffindbar sein. Des Weiteren muss der alleinerziehende Elternteil nachweisen können, dass er oder sie den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat und das Kind dort betreut. Zudem darf das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Beantragung von Unterhaltsvorschuss im Ausland
Um Unterhaltsvorschuss im Ausland zu beantragen, müssen Expats den Antrag bei der zuständigen deutschen Behörde einreichen. Hierfür ist es notwendig, dass der alleinerziehende Elternteil nachweist, dass er oder sie den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat und das Kind dort betreut. Zudem müssen alle erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise Geburtsurkunden, Unterhaltsvereinbarungen oder Scheidungsurteile, eingereicht werden. Es kann auch erforderlich sein, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass der andere Elternteil zahlungsunfähig oder nicht auffindbar ist.
Nachdem der Antrag eingereicht wurde, prüft die zuständige deutsche Behörde die Voraussetzungen und entscheidet über die Gewährung des Unterhaltsvorschusses. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Unterhaltsvorschuss in festgelegter Höhe monatlich ausgezahlt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Unterhaltsvorschuss nicht unbegrenzt gezahlt wird und nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes oder bis zum Abschluss einer Unterhaltsvereinbarung mit dem zahlungspflichtigen Elternteil gewährt wird.
Expats, die Unterhaltsvorschuss im Ausland beantragen möchten, sollten sich daher frühzeitig über die Voraussetzungen und den Antragsprozess informieren. Die zuständige deutsche Behörde kann bei Fragen und Unklarheiten weiterhelfen und Unterstützung bieten. Der Unterhaltsvorschuss kann eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende im Ausland sein und dazu beitragen, dass das Kind den notwendigen Unterhalt erhält.