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Startseite Finanzielle Förderungen

Unterhaltsvorschuss im Ausland: Anspruch und Beantragung für Expats

Jan Glaube von Jan Glaube
16.02.2023
in Finanzielle Förderungen, Unterhaltsvorschuss
Lesezeit: 2 min
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Was ist Unterhaltsvorschuss im Ausland?

Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die Alleinerziehenden gewährt wird, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unzureichenden Unterhalt für das Kind zahlt. Diese Unterstützung soll sicherstellen, dass das Kind dennoch den notwendigen finanziellen Rückhalt erhält. Auch im Ausland können berechtigte Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen, um ihre finanzielle Belastung zu verringern.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss als Expat

Expats, die im Ausland leben und ihre Kinder alleine erziehen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Damit der Anspruch besteht, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Zum einen muss der andere Elternteil zahlungsunfähig oder nicht auffindbar sein. Des Weiteren muss der alleinerziehende Elternteil nachweisen können, dass er oder sie den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat und das Kind dort betreut. Zudem darf das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Beantragung von Unterhaltsvorschuss im Ausland

Um Unterhaltsvorschuss im Ausland zu beantragen, müssen Expats den Antrag bei der zuständigen deutschen Behörde einreichen. Hierfür ist es notwendig, dass der alleinerziehende Elternteil nachweist, dass er oder sie den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat und das Kind dort betreut. Zudem müssen alle erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise Geburtsurkunden, Unterhaltsvereinbarungen oder Scheidungsurteile, eingereicht werden. Es kann auch erforderlich sein, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass der andere Elternteil zahlungsunfähig oder nicht auffindbar ist.

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, prüft die zuständige deutsche Behörde die Voraussetzungen und entscheidet über die Gewährung des Unterhaltsvorschusses. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Unterhaltsvorschuss in festgelegter Höhe monatlich ausgezahlt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Unterhaltsvorschuss nicht unbegrenzt gezahlt wird und nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes oder bis zum Abschluss einer Unterhaltsvereinbarung mit dem zahlungspflichtigen Elternteil gewährt wird.

Expats, die Unterhaltsvorschuss im Ausland beantragen möchten, sollten sich daher frühzeitig über die Voraussetzungen und den Antragsprozess informieren. Die zuständige deutsche Behörde kann bei Fragen und Unklarheiten weiterhelfen und Unterstützung bieten. Der Unterhaltsvorschuss kann eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende im Ausland sein und dazu beitragen, dass das Kind den notwendigen Unterhalt erhält.

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Hallo, mein Name ist Jan Glaube und ich schreibe für unseren Familienblog. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Bereich Finanzen und Geldmanagement möchte ich Familien helfen, ihre finanzielle Situation zu verbessern. Als Vater von zwei Kindern kenne ich die Herausforderungen, die sich im Alltag ergeben können. In meinen Artikeln teile ich daher praktische Tipps und Ratschläge, wie man das Familienbudget optimal nutzen kann, Sparpotenziale entdeckt und langfristige finanzielle Ziele erreicht. Mit meinem Fachwissen und meiner familiären Perspektive möchte ich dazu beitragen, dass Familien finanziell erfolgreich sind.

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