Was ist der Unterhaltsvorschuss und wie funktioniert er?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Alleinerziehenden dabei hilft, den Unterhalt für ihre Kinder zu sichern, wenn der andere Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Leistung wird vom Jugendamt gewährt und besteht aus einer monatlichen Zahlung, die das Jugendamt an den alleinerziehenden Elternteil überweist. Der Unterhaltsvorschuss kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Um den Unterhaltsvorschuss zu erhalten, muss der alleinerziehende Elternteil einen Antrag beim örtlichen Jugendamt stellen. Dabei ist es wichtig, dass das Kind im selben Haushalt lebt und der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Der alleinerziehende Elternteil muss zudem das alleinige Sorgerecht für das Kind haben oder der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommen können. Das Jugendamt prüft dann, ob die Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss erfüllt sind und zahlt den Betrag monatlich aus.
Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschussanspruch
Damit ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss das Kind im selben Haushalt wie der alleinerziehende Elternteil leben. Zudem muss der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht oder nur unregelmäßig nachkommen. Der alleinerziehende Elternteil muss entweder das alleinige Sorgerecht für das Kind haben oder der andere Elternteil muss seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommen können, beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Der Unterhaltsvorschuss kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Unterhaltsvorschuss eine vorrangige Leistung ist. Das bedeutet, dass der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfällt, sobald der andere Elternteil den Unterhalt wieder regelmäßig bezahlt oder Unterhaltszahlungen rückwirkend geleistet werden. Der Unterhaltsvorschuss wird dann eingestellt und die bereits gezahlten Leistungen müssen in der Regel zurückerstattet werden.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt auf Grundlage der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle legt für verschiedene Einkommensgruppen den Unterhaltsbedarf von Kindern fest. Der Unterhaltsbedarf hängt dabei von verschiedenen Faktoren wie dem Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab. In der Regel wird der Kindesunterhalt in Prozent des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen berechnet.
Bei der Berechnung des Kindesunterhalts wird auch das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils berücksichtigt. Dieses wird angerechnet und mindert den Unterhaltsanspruch. In einigen Fällen kann es auch zu einer Unterhaltsminderung kommen, wenn der alleinerziehende Elternteil durch den Unterhaltsvorschuss bereits unterstützt wird. Die genaue Berechnung des Kindesunterhalts kann komplex sein und es ist empfehlenswert, sich in diesem Fall von einem Anwalt oder der Unterhaltsvorschussstelle beraten zu lassen.