Familie & Geld
  • Login
  • Finanzielle Förderungen
  • Wohngeld
  • Kindergeld
  • Familienzuschlag
  • Elterngeld
  • Unterhaltsvorschuss
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Finanzielle Förderungen
  • Wohngeld
  • Kindergeld
  • Familienzuschlag
  • Elterngeld
  • Unterhaltsvorschuss
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
Familie & Geld
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
Startseite Finanzielle Förderungen

Unterhaltsvorschuss und Volljährigkeit: Leistungen für ältere Kinder

Jan Glaube von Jan Glaube
17.07.2023
in Finanzielle Förderungen, Unterhaltsvorschuss
Lesezeit: 2 min
0
Smiling family on carpet
0
SHARES
634
VIEWS
Share on FacebookShare on Twitter

Unterhaltsvorschuss für ältere Kinder: Voraussetzungen und Leistungen

Der Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die Alleinerziehenden zusteht, wenn der andere Elternteil nicht oder nur unregelmäßig für den Unterhalt des Kindes aufkommt. In der Regel endet der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen der Unterhaltsvorschuss für ältere Kinder weiterhin gewährt werden kann.

Damit ältere Kinder weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss das Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und dieser darf nicht verheiratet sein oder in einer neuen Partnerschaft leben. Zudem ist es erforderlich, dass der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder nicht leistungsfähig ist, den Unterhalt zu zahlen. In solchen Fällen kann das ältere Kind weiterhin Unterhaltsvorschuss erhalten.

Die Leistungen des Unterhaltsvorschusses für ältere Kinder sind abhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils. Es wird eine gestaffelte Unterstützung gewährt, wobei der monatliche Höchstsatz bei 268 Euro liegt. Dieser Betrag wird in der Regel jedoch nicht vollständig ausgezahlt, sondern variiert je nach Einkommensverhältnissen. Der Unterhaltsvorschuss soll sicherstellen, dass das Kind trotz fehlendem oder unregelmäßigem Unterhalt eine angemessene finanzielle Unterstützung erhält.

Volljährigkeit und Unterhaltsvorschuss: Rechte und Pflichten

Mit Erreichen der Volljährigkeit ändern sich die Rechte und Pflichten in Bezug auf den Unterhaltsvorschuss. Ab dem 18. Geburtstag besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss, da das Kind nun als eigenständige Person gilt und für seinen eigenen Unterhalt verantwortlich ist. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen der Unterhaltsvorschuss auch nach dem 18. Geburtstag weiterhin gewährt werden kann.

Ein Grund für die Fortzahlung des Unterhaltsvorschusses nach dem 18. Geburtstag ist beispielsweise eine Schul- oder Berufsausbildung, die das Kind absolviert. Solange das Kind sich in einer solchen Ausbildung befindet und diese angemessen vorantreibt, kann der Unterhaltsvorschuss weiterhin beansprucht werden. Auch hier gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen und es müssen regelmäßig Nachweise erbracht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Unterhaltsvorschuss kein dauerhafter Ersatz für den Unterhalt des anderen Elternteils ist. Es handelt sich lediglich um eine vorübergehende finanzielle Unterstützung, um in Situationen, in denen der andere Elternteil nicht oder nur unzureichend zahlt, das Wohl des Kindes zu gewährleisten. Daher ist es ratsam, mögliche Ansprüche auf Unterhalt beim anderen Elternteil geltend zu machen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Unterhaltsvorschuss nach dem 18. Geburtstag: Was ändert sich?

Nach dem 18. Geburtstag ändert sich die Situation bezüglich des Unterhaltsvorschusses. Grundsätzlich besteht kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss, da das Kind nun als eigenständige Person gilt und für seinen eigenen Unterhalt verantwortlich ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Unterhaltsvorschuss auch nach dem 18. Geburtstag weiterhin gewährt werden kann.

Ein häufiger Grund für die Fortführung des Unterhaltsvorschusses ist eine Schul- oder Berufsausbildung, die das Kind absolviert. Solange das Kind sich in einer solchen Ausbildung befindet und diese angemessen vorantreibt, kann der Unterhaltsvorschuss weiterhin beantragt werden. Hierbei sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, beispielsweise regelmäßige Nachweise über den Fortschritt der Ausbildung.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Unterhaltsvorschuss nach dem 18. Geburtstag kein dauerhafter Ersatz für den Unterhalt des anderen Elternteils ist. Es handelt sich lediglich um eine vorübergehende finanzielle Unterstützung, um in Situationen, in denen der andere Elternteil nicht oder nur unzureichend zahlt, das Wohl des Kindes zu gewährleisten. Daher ist es ratsam, mögliche Ansprüche auf Unterhalt beim anderen Elternteil geltend zu machen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

ShareTweet
Vorherigen Beitrag

Unterhaltsvorschuss im Ausland: Anspruch und Beantragung für Expats

Nächster Beitrag

Bildungspaket und Nachhilfeunterricht: Finanzielle Hilfe für zusätzliche Lernunterstützung

Jan Glaube

Jan Glaube

Hallo, mein Name ist Jan Glaube und ich schreibe für unseren Familienblog. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Bereich Finanzen und Geldmanagement möchte ich Familien helfen, ihre finanzielle Situation zu verbessern. Als Vater von zwei Kindern kenne ich die Herausforderungen, die sich im Alltag ergeben können. In meinen Artikeln teile ich daher praktische Tipps und Ratschläge, wie man das Familienbudget optimal nutzen kann, Sparpotenziale entdeckt und langfristige finanzielle Ziele erreicht. Mit meinem Fachwissen und meiner familiären Perspektive möchte ich dazu beitragen, dass Familien finanziell erfolgreich sind.

Nächster Beitrag

Bildungspaket und Nachhilfeunterricht: Finanzielle Hilfe für zusätzliche Lernunterstützung

Empfohlen

Kinderzuschlag beantragen: Ein umfassender Leitfaden für Familien

Kinderzuschlag beantragen: Ein umfassender Leitfaden für Familien

2 Monaten her
Kinderzuschlag für Selbstständige: Ein Leitfaden für Unternehmer

Kinderzuschlag für Selbstständige: Ein Leitfaden für Unternehmer

2 Monaten her

Im Trend

Kein Inhalt verfügbar

Beliebt

Kinderzuschlag beantragen: Ein umfassender Leitfaden für Familien

Kinderzuschlag beantragen: Ein umfassender Leitfaden für Familien

2 Monaten her
  • Startseite
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
info@familie-blog.de

Copyright © 2023 familie-blog.de

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Finanzielle Förderungen
  • Wohngeld
  • Kindergeld
  • Familienzuschlag
  • Elterngeld
  • Unterhaltsvorschuss

Copyright © 2023 familie-blog.de

Willkommen zurück!

In Deinen Account einloggen!

Passwort vergessen?

Passwort erhalten

Bitte Passwort und E-Mail eingeben zum resetten.

Login